Meistgestellte Fragen (FAQs) zum Aktionsfonds

Der Aktionsfonds Stark gegen Rassismus richtet sich sowohl an Gruppen in ländlichen Regionen als auch in kleineren, urbanen Räumen mit wenig Unterstützungsmöglichkeiten für ein antirassistisches ehrenamtliches Engagement. Einen Schwerpunkt bilden dabei Projektideen aus Ostdeutschland, Bewerbungen sind jedoch auch aus anderen Regionen Deutschlands willkommen. Die Förderung kann als informelle Gruppe oder als kleinerer Verein beantragt werden, eine Rechtsform oder die Gemeinnützigkeit (z. B. als ein Verein) ist nicht erforderlich.

Alles was nicht eine größere Großstadt ist. Als Daumenregel gilt nicht deutlich über 200.000 Einwohner*innen für eine Stadt.

Damit sind Vereine mit überwiegend ehrenamtlichen Strukturen gemeint, die wenig Zugang zu Förderungen haben, um Ihr antirassistisches  Engagement zu finanzieren. Zum Beispiel, weil der Verein sich gerade erst gegründet hat oder bis jetzt noch wenig mit Förderung gearbeitet hat. Als Faustregel gilt nicht mehr als zwei hauptamtliche Vollzeitstellen. In jedem Fall gilt die Förderung nur für Projekte, die im ehrenamtlichen Engagement umgesetzt werden.

Es können sich sowohl kleinere Vereine als auch informelle Gruppen für eine Förderung beim Aktionsfonds Stark gegen Rassismus bewerben. „Informell“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Gruppe keine eigene Rechtsform benötigt, also z.B. nicht als Verein eingetragen sein muss.

Für die Förderung zulässig sind Projekte in Deutschland, die sich lokal gegen Rassismus einsetzten. Die Art des ehrenamtlichen Engagements kann sehr unterschiedlich aussehen: Ob ein antirassistisches Filmfestival, Sensibilisierungsformate für Verschwörungserzählungen, eine Publikation über lokale antirassistische Geschichte, Vernetzungs- und Empowermentformate für und von BIPoCs, ein Projekt zum Gedenken an die Opfer von rassistischen Anschlägen oder eine Workshopreihe zum Umgang mit Hate Speech.

Die Projekte müssen zwischen September 2023 und November 2024 durchgeführt werden. Die Wirkung der Projekte sollte über den Projektzeitraum hinausgehen. Eine mögliche Fortsetzung des Projektes sollten angestrebt werden.

Bitte achtet darauf, dass euer Projektzeitraum zwischen September 2023 und November 2024 liegt, weil wir euch mit unserem projektorientierten Weiterbildungsprogramm bestmöglich begleiten möchten. Sobald die Zusage vorliegt, ist es aber nach einer (schriftlichen) Absprache mit dem Team des Aktionsfonds möglich, mit dem Projekt vor September 2023 zu starten. Bitte beachtet, dass der frühere Beginn eures Projekts nur durch schriftliche Bestätigung unserseits erfolgen kann.

Kleinere zeitliche Abweichungen sind möglich, allerdings kann dies nur durch die Zusage des Teams des Aktionsfonds erfolgen. Projekte müssen allerdings bis November 2024 fertiggestellt werden.

Wir haben ein Bewerbungsformular online gestellt, in dem Ihr euer Projekt anhand von Fragen vorstellt und beschreibt. Dieses PDF-Formular könnt Ihr digital ausfüllen und uns dann per Mail bis zum 11. Juni 2023 zukommen lassen. Bei Fragen könnt Ihr euch im Rahmen unserer telefonischen Sprechstunde jeden Dienstag von 18:00-20:00 Uhr und jeden Mittwoch von
 10:00-12:00 Uhr bei uns melden.

Ihr könnt bis zu 5.000 € für eure Projektidee beantragen. Zusätzlich nehmt Ihr als Projektträger*innen an einem projektbegleitenden Weiterbildungsprogramm teil.

Nicht gefördert werden können:

  • Projektaktivitäten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
  • Anmietung von Büroräumen
  • Projekte von Einzelpersonen
  • Personalkosten (ausgenommen davon sind Honorare für externe Expert*innen)

Insgesamt können bis zu 20 Projekte jeweils mit bis zu 5.000 € gefördert werden.

Das Auswahlverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe werden die formalen Kriterien entlang des Aufrufs  geprüft, in einer zweiten Stufe erfolgt die inhaltliche Bewertung. Wir orientieren uns entlang folgender Kriterien:

  1. Klarheit und Stimmigkeit der Projektbeschreibung
  2. Umsetzbarkeit mit den einzusetzenden Ressourcen
  3. Inhaltliche Relevanz in Bezug auf das Thema Anti-Rassismus
  4. Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Projektumsetzung

Zusätzlich werden wir auf eine ausgewogene geografische Verteilung innerhalb Deutschlands mit dem Fokus auf Ostdeutschland achten. Darüber hinaus berücksichtigen wir die Heterogenität der Projektträger*innen, insbesondere in Bezug auf eigene Rassismus- Migrations- und Fluchterfahrung.

Für alle geförderten Projektträger*innen, legen wir ein Unterkonto bei Citizens For Europe (CFE) an, dessen Umsätze Ihr einsehen könnt. Von diesen Konten werden alle zugehörigen Projektkosten beglichen, entweder auf Grundlage von Rechnungen, die direkt an CFE adressiert sind oder auf Grundlage von Rückerstattungen an die Projektträger*innen, nach digitaler Einreichung von Quittungen.

Die Ausgaben sollten sich über die in der Bewerbung aufgezeigten Kostenpunkte erstrecken. Alle Kosten, die notwendigerweise für die Durchführung des Projektes anfallen und durch die Fördersumme gedeckt werden können, können finanziert werden. Das schließt auch Ausgaben für Verpflegung und Logistik mit ein.

Siehe auch: Was kann nicht gefördert werden?

Nein.

Nur sehr begrenzt. Die Förderung soll besonders das ehrenamtliche Engagement von Projektträger*innen unterstützen, die bis jetzt nicht im Fokus anderer Förderprogramme liegen. Daher ist der Aktionsfonds keine Kofinanzierung größerer Projekte.

Zwischen dem*den jeweiligen Projektträger*innen und Citizens For Europe wird eine standardisierte Zuwendungsvereinbarung geschlossen.

Die Sichtbarkeit und Dokumentation eurer Projektaktivitäten ist wichtig, z. B. in Form von Video, Fotos, Artikeln oder Audio. Die Dokumentation dient dabei u. a. als Nachweis für eure Projektaktivitäten und ggf. auch für die Öffentlichkeitsarbeit. Mehr Information zur Dokumentation eurer Projektaktivitäten erhaltet Ihr nach einer möglichen Projektförderzusage.

Diejenigen Foto- und Filmaufnahmen, die im Rahmen des geförderten Projektes getätigt werden, unterliegen den standardisierten Lizenzverträgen von Creative Commons (CC-Lizenzen). Die Projektträger*innen müssen dies vorab mit dem*den Urheber*innen der Aufnahmen (Foto-/Filmteam) vertraglich vereinbaren. Dabei sind die Persönlichkeitsrechte der gefilmten Personen zu gewahren, entweder durch vorab schriftliche Einverständniserklärungen (z. B. bei einer Vorführung; Seminar, etc.) oder durch konkludentes Einverständnis, bei offensichtlichen Aufnahmen im öffentlichen Raum. Ist dies nicht gegeben, muss die Identität der Personen geschützt werden.

Ja, es wird u. a. ein Auftakt- und ein Abschlusstreffen sowie eine Reihe an Workshops und Trainings (on- und offline) geben. Hierbei könnt Ihr euch auch untereinander vernetzen und die Details eurer Projektideen ausarbeiten. Zudem sind auch Projektbesuche durch das Team des Aktionsfonds Stark gegen Rassismus vorgesehen.

Die geförderten Gruppen erhalten über den gesamten Zeitraum eine umfassende Projektbegleitung, deren Inhalte sich nach den konkreten Bedarfen der Projektträger*innen richtet und umfasst z. B. die Themen Antirassismus, Empowerment, Fundraising, Umgang mit Bedrohung oder Gestaltung der Social Media-Präsenz. Es gibt außerdem die Möglichkeit, dass Ihr als Initiativen/Projektträger*innen Workshops bei euch vor Ort zu diesen oder ähnlichen Themen mit externen Expert*innen durchführt.

Nein, wir behalten uns die alleinige Entscheidung vor, entlang unserer Kriterien.

Gerade bei informellen Gruppen kann immer etwas dazwischenkommen. Wir haben dafür Verständnis, bitten jedoch um schnellstmögliche Benachrichtigung, damit wir die Mittel anderen Gruppen zukommen lassen können.

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